Helfen Sie helfen
Ihre Spende
Spenden dienen der kurzfristigen Umsetzung des Vereinszwecks. Sie müssen zeitnah innerhalb von zwei Jahren für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.
Wir setzen Ihre Spende dort ein, wo es am nötigsten gebraucht wird. Wenn Sie ein bestimmtes Projekt fördern möchten, geben Sie dies bitte bei der Überweisung mit an.
Selbstverständlich erhalten Sie für jede Geldzuwendung, sofern Ihr Name und Ihre Anschrift vollständig angegeben sind, von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Bei Geldzuwendungen bis einschließlich 300,- EUR erkennt Ihr Finanzamt als gültigen Spendennachweis auch Ihren Kontoauszug an.
Ihre Zustiftung
Wenn Sie die Arbeit des Stiftungsvereins nachhaltig unterstützen möchten, helfen Sie uns mit einer Zustiftung. Zustiftungen sind zum dauernden Verbleib im Vermögen des Stiftungsvereins bestimmt. Ihr Beitrag bleibt so stets erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes setzen wir die Zins- und Kapitalerträge des Stiftungskapitals ein.
Weil sich die Zinserträge, die mit dem Stiftungskapital erwirtschaftet werden, vorausberechnen lassen, ermöglichen uns Zustiftungen eine größere Planungssicherheit für die Hilfs- und Förderprojekte. Außerdem decken wir darüber die administrativen Kosten unserer Arbeit.
Jeder Euro zählt
5€
z.B. für Brot für 50 Personen 1 Tag in Saporischja
40 €
z.B. für Emergency Food für eine Person einen Monat im Kriegsgebiet
500 €
z.B. für Feuerholz pro Familie einen Winter lang
2.000 €
z.B. für Winter-Notreparatur zerstörter Häuser
10.000 €
z.B. für Brunnenbau für 6.000 Personen
Anlässe zum Spenden
Wenn Sie helfen möchten, können Sie auch andere auf die Stiftung aufmerksam machen. Es gibt viele Möglichkeiten, unsere Arbeit finanziell zu unterstützen.
Jubiläum
Immer wieder sammeln Menschen für uns bei runden Geburtstagen, Silberhochzeiten, etc.
Nachlass
Einige vermachen der Stiftung einen Teil ihres Erbes. Von den Kapitalerträgen können wir dann jahrzehntelang unsere Arbeit finanzieren
Firmen
Manche Unternehmen verdoppeln die Spenden ihrer Mitarbeitenden
Stiftungen
Immer wieder kommen Förderstiftungen auf uns zu, um einzelne Projekte zu fördern
Vereine
Manche Vereine sammeln für einen guten Zweck, wir stellen gerne Infomaterial zur Verfügung
Schulen
Gibt es einen Spendenlauf an Ihrer Schule oder Unternehmen? Nennen Sie uns gerne als Empfänger
Verschenken Sie
Dankbarkeit!
Sachspenden
Sachspenden waren immer ein Teil unserer DNA. Derzeit benötigen wir größere Mengen Winterkleidung, Schuhe, Schlafsäcke, Decken, Hygieneartikel, Verbandsmaterialien etc. und natürlich haltbare Lebensmittel – palettenweise oder ganze LKW-Ladungen, gerne auch Kontakte zu Konsumgüter-Unternehmen. Wir kümmern uns um die Logistik.
Privatsammlungen können wir derzeit leider nicht annehmen – das schaffen wir nicht zu sortieren.
Päckchenaktion
Weihnachtspäckchen als Schuhkarton-Aktion bringen wir gerne zu Kindern in Osteuropa
Großspenden
Paletten oder LKW-Ladungen mit Hilfsgütern bringen wir direkt zu den Menschen in Not
Logistik
Wir freuen uns stets über Logistik-Partner, die unsere Sachspenden nach Osteuropa fahren
Medizinisches Gerät
Durch unsere Kontakte zu Krankenhäusern, Altenheimen, Waisenhäusern etc. haben wir stets Abnehmer für medizinische Geräte oder Krankenhaus-Ausstattungen
Feuerwehr
In Serbien und der Ukraine statten wir Feuerwehren mit Schutzkleidung, Schläuchen etc. oder ganzen Löschzügen aus. Hier nehmen wir immer gerne Material an
Fahrzeuge
Derzeit fahren mehr als 10 uns gespendete Kleinbusse, Transporter und LKWs täglich Hilfsgüter aus. Wir können gut funktionierende Fahrzeuge immer gebrauchen
Werden Sie Mitglied
Als Mitglied können Sie ein Zeichen setzen, ohne sich zu etwas zu verpflichten. Bereits mit einem jährlichen Betrag ab 12 Euro sichern Sie sich einen kleinen Anteil an der Arbeit der Csilla von Boeselager Stiftung Osteuropahilfe und ermöglichen uns, Projekte vorausschauend planen zu können. Zudem laden wir Sie zur Mitgliederversammlung ein, bei der auch der Vorstand gewählt wird.
So können Sie auch als Botschafterin oder Botschafter für unsere Arbeit werben – wir danken Ihnen!
Steuerliche Infos
Spenden können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen über diesem Höchstbetrag werden auf die folgenden Veranlagungszeiträume unbegrenzt vorgetragen, d.h. sie können vom Spender in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe genutzt werden.
Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf zwei Millionen Euro. Dieser Höchstbetrag gilt zusätzlich zu dem Spendenabzug von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Auf diese Weise honoriert auch der Gesetzgeber die Arbeit von Stiftungen.
Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen bei Spenden und Zustiftungen gewährt werden.
Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.